Ihr Nutzen

  • Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
  • Lfd. Lohnabrechnung
  • Eine Dienstleisterin vor Ort in Theorie und Praxis
  • Begleitung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • In einem konstruktiven Dialog werden Auswertungen bei der Buchhaltung transparent gemacht
  • Als Freiberufler/in und Kleinunternehmer/in können sie sich wieder ihrer eigentlichen Arbeit widmen

Alle buchhalterischen Arbeiten erfolgen nach ausschließlicher Maßgabe des § 6 Nr.4 StBerG